Verlässlichere Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen

Mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) durch die Bundesregierung und Bundesministerin Prof. Johanna Wanka ist ein wichtiger Schritt getan, um Karrieren für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verlässlicher zu machen. Das kann aber nur ein erster Schritt sein.

Keine Kurzzeitbefristungen mehr

Der auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf wird unter anderem unangemessene Kurzzeitbefristungen beim wissenschaftlichen Nachwuchs unterbinden. Bisher ist es zu oft vorgekommen, dass junge Menschen nach dem Studienabschluss für ihre erste Stelle an Wissenschaftseinrichtungen Verträge von unter einem Jahr Laufzeit bekommen haben. Das kann in Ausnahmefällen und in Absprache mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern manchmal berechtigt sein. In der Häufung, die wir es in den letzten Jahren beobachten konnten, können wir dies aber nicht hinnehmen.

Mehr Verlässlichkeit bei befristeten Verträgen

Wissenschaftler und Wissenschaftlerin sind keine Berufe wie jeder andere. Forschende Tätigkeiten unterliegen anderen Anforderungen. Insbesondere wechselnde Forschungsprojekte auch in unterschiedlichen Forschungseinrichtungen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Dessen sind sich die jungen Forscherinnen und Forscher bewusst. Dennoch muss die notwendige Flexibilität des Systems mit der Verlässlichkeit der Karrierewege so in Balance gebracht werden, dass alle profitieren. Daher haben wir uns in der Unionsfraktion dafür eingesetzt, dass die Laufzeiten der Verträge des wissenschaftlichen Nachwuchses sich zukünftig am üblichen Zeitbedarf für die angestrebte Qualifikation orientieren sollen. Wichtig ist dabei auch, dass die Förderung dieser Qualifikation der Kern des Arbeitsverhältnisses sein soll.

Wissenschaft ist vielfältig. Im künstlerischen Bereich z.B. ist die Promotion im Wissenschaftsbetrieb eher nicht die Regel. Generell sind sowohl die möglichen Qualifikationen als auch die Bearbeitungszeiten der Doktorarbeiten ganz unterschiedlich, genannt seien hier beispielsweise die in der Regel kürzeren Zeiten in Rechtswissenschaften und in der Regel längeren in Physik. Deshalb können wir als Gesetzgeber nicht festlegen, wie lange die Verträge zu laufen haben. Das können nur die Beschäftigten und Wissenschaftseinrichtungen selbst. Fest steht aber: Sechs Monate Vertragslaufzeit wird es nur noch dort geben, wo das im Sinne der Beschäftigten ist. Beispielsweise bei Vertragsverlängerungen, um eine Promotion mit höherem Zeitbedarf fertigzustellen.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

Forschungsprojekte werden zunehmend auch durch Drittmittel finanziert. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass die Laufzeit der Projekte auch die Grundlage sein soll für die Laufzeit der Arbeitsverträge der an einem solchen Projekt beteiligten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen.

Neu führen wir eine inklusionspolitische Komponente ein. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen brauchen manchmal etwas mehr Zeit für ihre Qualifikation. Das wollen wir ihnen ermöglichen und gesetzlich zulassen. Mit ihrem Einverständnis können sie zukünftig bis zu zwei Jahre länger befristet beschäftigt werden dürfen.

Der Nachwuchs braucht mehr als gesetzliche Regeln

Diese und die weiteren Änderungen sind richtig und wichtig, um Leitplanken vorzugeben. An der einen oder anderen Stelle müssen wir die jungen Menschen besser schützen, auch wenn die überwiegende Mehrheit der Wissenschaftseinrichtungen sehr gut mit ihrem Nachwuchs umgeht. Die zugrundeliegenden Probleme, die zu Unsicherheiten bei den Forscherinnen und Forschern geführt haben, werden wir so aber nicht lösen.

Denn nur durch diese Mindeststandards schaffen wir keine verlässlichen Wege in die Wissenschaft. Das kann nur vor Ort passieren, an den Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Dort muss Personalentwicklungsplanung betrieben, müssen Karriereoptionen aufgezeigt und Stellen bereitgestellt werden. Das geht nicht über Nacht, aber es muss passieren. Mit dem Tenure-Track-Programm möchte der Bund hier Impulse geben und mit einer Milliarde Euro über zehn Jahre bei der Schaffung neuer Nachwuchsstellen helfen. Das ist ein enormer Beitrag, insbesondere wenn man bedenkt, dass wir streng genommen hier überhaupt nicht zuständig sind.

Die Länder müssen mitziehen

Für die Grundfinanzierung der Hochschulen, also auch für die Schaffung neuer Stellen, tragen die Länder die Verantwortung. Und obwohl sie durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund um rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden sind, werden einige dieser Verantwortung nicht gerecht. Die hierdurch in jedem Land geschaffenen zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten werden nicht in allen Ländern für die Hochschulen verwendet. Das Problem ist: Ohne genug Geld kann keine Hochschule neue Stellen schaffen oder finanzielle Polster für die Bezahlung junger Forscherinnen und Forscher aufbauen.

Selbst wenn sich das ändern sollte, wonach es bei einigen Ländern leider nicht aussieht, ist das noch nicht ausreichend, um mehr Verlässlichkeit für eine berufliche Laufbahn in der Wissenschaft zu erreichen. Reformen der Beschäftigungswege in der Wissenschaft müssen Stellenstrukturen verändern, neue Karrieren abseits der Professur ermöglichen und die Personalentwicklungsplanung sowie eine umfassende Beratung des Nachwuchses fördern. Hier können und dürfen wir als Bund nicht tätig werden. Wir haben den Anfang gemacht, jetzt müssen andere den Schwung nutzen und nachhaltige Veränderungen anschieben.