Bundestagsrede zur 2./3. Lesung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Es ist geschafft: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist verabschiedet. Ein gutes Ergebnis!

Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verbessert Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft

Am heutigen Donnerstag verabschiedete der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin, Alexandra Dinges-Dierig:

Albert Rupprecht: „In den vergangenen zehn Jahren ist eine Fülle neuer Stellen in der Wissenschaft entstanden – nicht zuletzt dank des enormen finanziellen Engagements des Bundes unter Führung der Union etwa im Rahmen des Hochschulpaktes, der Exzellenzinitiative oder des Paktes für Forschung und Innovation. Allein an den Hochschulen konnte die Zahl der Stellen im Bereich des wissenschaftlichen Personals von rund 240.200 im Jahr 2005 auf über 381.200 in 2014 erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von rund 60 Prozent.

Mehr als die Hälfte der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind bei ihrem ersten Vertrag allerdings kürzer als ein Jahr angestellt. Das ist nicht akzeptabel. Mit der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sorgen wir deshalb dafür, die Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft deutlich zu verbessern: Unsachgemäßen Kurzbefristungen von Nachwuchswissenschaftlern schieben wir künftig einen Riegel vor. Gleichzeitig schütten wir mit der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aber nicht das Kind mit dem Bade aus: Mit der Novelle ist uns eine Reform mit Augenmaß gelungen, die einerseits die berechtigten Interessen der Menschen in befristeten Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft berücksichtigt, andererseits aber im Gegensatz zu den Vorstellungen der Oppositionsfraktionen Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht in ein Korsett zwingt. Denn unser Wissenschaftssystem muss atmen können, personelle Fluktuation ermöglichen und damit auch nachfolgenden Generationen von Nachwuchswissenschaftlern Chancen eröffnen.“

Alexandra Dinges-Dierig: „Wissenschaft braucht Flexibilität, aber Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen auch ein gewisses Maß an Sicherheit bei der persönlichen Lebensplanung. Dem tragen wir Rechnung, indem wir zukünftig die Vertragsdauer an das Qualifizierungsziel oder die Laufzeit des Drittmittelprojektes koppeln. Kürzere Laufzeiten werden aber möglich bleiben, denn sie können oft im Sinne der Beschäftigten sein. Kein Gesetz kann die Vielfalt individueller Lebenswege und -pläne abbilden. Aus diesem Grunde haben wir mit einem Änderungsantrag auch dafür gesorgt, dass Studierende künftig sechs Jahre befristet beschäftigt werden können, ohne dass dies auf den Höchstbefristungsrahmen angerechnet wird. Auch die Studienwege sind heute vielfältiger geworden, dem wäre die zuvor vorgesehene Höchstdauer von vier Jahren nicht gerecht geworden.

Bei alldem ist klar, dass die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nur Teil eines Gesamtkonzepts zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein kann. Als nächster Schritt muss deshalb die Auflage eines Bund-Länder-Programms zur Förderung von Tenure-Track-Professuren (Bewährungsstellen vor einer festen Professur) an Universitäten folgen. Nur so können wir strukturelle Verbesserungen anschieben, systematisch transparentere und zuverlässigere Karrierewege für die besten Köpfe in Deutschland schaffen und dadurch die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems weiter stärken.“

Alexandra Dinges-Dierig MdB

Bund startet Bildungsprogramm für Flüchtlingskinder und ehrenamtliche Lernbegleiter

Integration gelingt nur durch Sprache, und Sprache lernt man am besten so früh wie möglich. Deshalb startet das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Programm „Lesestart für Flüchtlingskinder“. Hierzu erklärt die Alexandra Dinges-Dierig, Abgeordnete für Lübeck und das nordwestliche Herzogtum Lauenburg heute in Berlin:

„Je jünger die Kinder, desto besser gelingt das Lernen. Deshalb müssen wir früh anfangen, den Kindern von Geflüchteten die deutsche Sprache zu vermitteln. Dieser Einsatz heute wird die Integration in der Zukunft um ein Vielfaches erleichtern. Deshalb bekommt jedes der Kinder im Vorschulalter ab Mitte Dezember jetzt schon in der Erstaufnahmeeinrichtung ein Lesestart-Set mit einem Buch.“

Außerdem werden die Erstaufnahmeeinrichtungen mit Lese- und Medienboxen ausgestattet, um das Erlernen der Sprache zu fördern. Umgesetzt wurde das Projekt mithilfe der Stiftung Lesen, die sich seit über 35 Jahren für das Lesenlernen engagiert.

„In der jetzigen Situation müssen wir nicht das Rad neu erfinden, sondern bekannte Lösungen schnell und unbürokratisch umsetzen. Ich bin deshalb froh, dass sich Bundesministerin Johanna Wanka sehr für die Bildung von Flüchtlingen engagiert und wichtige Projekte anschiebt.

Dazu gehört beispielsweise auch, dass der Bund zusätzlich zu den hauptamtlichen Lehrkräften bis März 2016 auch rund 3.200 freiwillige Lernbegleiter qualifizieren möchte“, so Dinges-Dierig.

Gemeinsam mit dem Deutschen Volkshochschulverband soll es so ermöglicht werden, 35.000 Flüchtlingen über ehrenamtliches Engagement erste Deutschkenntnisse zu vermitteln.

Das MARUM: Wo wir aus Steinen über Dinosaurier lernen

Als Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Meeres- und Polarforschung ist es für mich immer eine Freude, die Forscherinnen und Forscher vor Ort zu besuchen, ihre Arbeit kennen zulernen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Deshalb war ich gestern zu einem eindrucksvollen Besuch am MARUM-Zentrum für Marine Umweltwissenschaften der Universität Bremen. Hier werden unter anderem Bohrkerne aus dem International Ocean Discovery Programme (IODP) gelagert – über 150 km Proben aus 87 Expeditionen!

Mit den Gesteinen konnte unter anderem der Meteoriteneinschlag bewiesen werden, von dem viele Fachleute heute glauben, dass er das Aussterben der Dinosaurier verursacht hat. Teilweise stammen sie aus Regionen, in denen heute aus Sicherheitsgründen gar nicht mehr geforscht werden kann. Damit ist das MARUM Anlaufpunkt für hunderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Jahr.

Doch das ist nur ein Teil der Arbeit. Das MARUM, als Exzellenzcluster und DFG-Forschungszentrum maßgeblich vom Bund mitgefördert, gehört zu den besten Meeresforschungseinrichtungen Deutschlands. Zurzeit wird dort beispielsweise mithilfe des Bundes ein unbemanntes Unterwasserfahrzeug entwickelt und gebaut, das das arktische Eis von unten erkunden soll.

Alexandra Dinges-Dierig MdB

Rupprecht / Dinges-Dierig: Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verbessert Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft

Am Donnerstag beriet der Bundestag in erster Lesung über die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin, Alexandra Dinges-Dierig:

Albert Rupprecht: „In den vergangenen zehn Jahren ist eine Fülle neuer Stellen in der Wissenschaft entstanden – nicht zuletzt dank des enormen finanziellen Engagements des Bundes unter Führung der Union etwa im Rahmen des Hochschulpaktes, der Exzellenzinitiative oder des Paktes für Forschung und Innovation. Allein an den Hochschulen konnte die Zahl der Stellen im Bereich des wissenschaftlichen Personals von rund 240.200 im Jahr 2005 auf über 381.200 in 2014 erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von rund 60 Prozent.

Junge Wissenschaftler sollen sich aber nicht mehr von Halbjahresvertrag zu Halbjahresvertrag hangeln müssen. Um unsachgemäße Kurzbefristungen in der Wissenschaft zu unterbinden, wird sich die Befristungsdauer bei der Qualifizierungsbefristung deshalb künftig an dem für die Qualifizierung erforderlichen Zeitbedarf orientieren und bei der Befristung wegen Drittmittelfinanzierung an der Dauer der Mittelbewilligung. Kürzere Laufzeiten von Verträgen müssen aber möglich bleiben, wenn es dafür gute Gründe gibt, beispielsweise für Verlängerungen kurz vor Abschluss einer Doktorarbeit oder eines Projekts.

Dabei ist klar, dass die Gesetzesnovelle nur Teil eines Gesamtkonzepts zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein kann. Den notwendigen strukturellen Reformschub für die systematische Schaffung transparenter und zuverlässiger Karrierewege für die besten Köpfe können wir nur durch die Auflage eines Bund-Länder-Programms zur Förderung von Tenure-Track-Professuren (Bewährungsstellen vor einer festen Professur) an Universitäten bewirken. Dafür setzen wir uns als Unionsfraktion mit Nachdruck ein.“

Alexandra Dinges-Dierig: „Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu verbessern. Der wissenschaftliche Nachwuchs braucht aber mehr als gesetzliche Regeln. Zuverlässige Wege in der Wissenschaft müssen vor Ort geschaffen werden, an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dort muss Personalentwicklungsplanung betrieben, müssen Karriereoptionen aufgezeigt und Stellen bereitgestellt werden. Das geht nicht über Nacht, aber es muss passieren.

Wir als Unionsfraktion machen uns deshalb dafür stark, mit einem Tenure-Track-Programm entscheidende Reformimpulse zu geben. Die von den Koalitionsfraktionsspitzen im April in Aussicht gestellte eine Milliarde Euro über zehn Jahre ab 2017 muss vollständig für ein solches Programm, das derzeit von Bund und Ländern verhandelt wird, verwendet werden. Nur so können wir nachhaltige Veränderungen anschieben, die Karrierechancen für junge Forscherinnen und Forscher substanziell verbessern und die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems weiter stärken. Die Länder sowie die Hochschulen und Forschungseinrichtungen selbst bleiben bei alledem an erster Stelle in der Pflicht.“

Bundestagsrede zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Alexandra Dinges-Dierig spricht zur Ersten Lesung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.

Verlässlichere Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen

Mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) durch die Bundesregierung und Bundesministerin Prof. Johanna Wanka ist ein wichtiger Schritt getan, um Karrieren für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verlässlicher zu machen. Das kann aber nur ein erster Schritt sein.

Keine Kurzzeitbefristungen mehr

Der auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf wird unter anderem unangemessene Kurzzeitbefristungen beim wissenschaftlichen Nachwuchs unterbinden. Bisher ist es zu oft vorgekommen, dass junge Menschen nach dem Studienabschluss für ihre erste Stelle an Wissenschaftseinrichtungen Verträge von unter einem Jahr Laufzeit bekommen haben. Das kann in Ausnahmefällen und in Absprache mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern manchmal berechtigt sein. In der Häufung, die wir es in den letzten Jahren beobachten konnten, können wir dies aber nicht hinnehmen.

Mehr Verlässlichkeit bei befristeten Verträgen

Wissenschaftler und Wissenschaftlerin sind keine Berufe wie jeder andere. Forschende Tätigkeiten unterliegen anderen Anforderungen. Insbesondere wechselnde Forschungsprojekte auch in unterschiedlichen Forschungseinrichtungen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Dessen sind sich die jungen Forscherinnen und Forscher bewusst. Dennoch muss die notwendige Flexibilität des Systems mit der Verlässlichkeit der Karrierewege so in Balance gebracht werden, dass alle profitieren. Daher haben wir uns in der Unionsfraktion dafür eingesetzt, dass die Laufzeiten der Verträge des wissenschaftlichen Nachwuchses sich zukünftig am üblichen Zeitbedarf für die angestrebte Qualifikation orientieren sollen. Wichtig ist dabei auch, dass die Förderung dieser Qualifikation der Kern des Arbeitsverhältnisses sein soll.

Wissenschaft ist vielfältig. Im künstlerischen Bereich z.B. ist die Promotion im Wissenschaftsbetrieb eher nicht die Regel. Generell sind sowohl die möglichen Qualifikationen als auch die Bearbeitungszeiten der Doktorarbeiten ganz unterschiedlich, genannt seien hier beispielsweise die in der Regel kürzeren Zeiten in Rechtswissenschaften und in der Regel längeren in Physik. Deshalb können wir als Gesetzgeber nicht festlegen, wie lange die Verträge zu laufen haben. Das können nur die Beschäftigten und Wissenschaftseinrichtungen selbst. Fest steht aber: Sechs Monate Vertragslaufzeit wird es nur noch dort geben, wo das im Sinne der Beschäftigten ist. Beispielsweise bei Vertragsverlängerungen, um eine Promotion mit höherem Zeitbedarf fertigzustellen.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

Forschungsprojekte werden zunehmend auch durch Drittmittel finanziert. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass die Laufzeit der Projekte auch die Grundlage sein soll für die Laufzeit der Arbeitsverträge der an einem solchen Projekt beteiligten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen.

Neu führen wir eine inklusionspolitische Komponente ein. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen brauchen manchmal etwas mehr Zeit für ihre Qualifikation. Das wollen wir ihnen ermöglichen und gesetzlich zulassen. Mit ihrem Einverständnis können sie zukünftig bis zu zwei Jahre länger befristet beschäftigt werden dürfen.

Der Nachwuchs braucht mehr als gesetzliche Regeln

Diese und die weiteren Änderungen sind richtig und wichtig, um Leitplanken vorzugeben. An der einen oder anderen Stelle müssen wir die jungen Menschen besser schützen, auch wenn die überwiegende Mehrheit der Wissenschaftseinrichtungen sehr gut mit ihrem Nachwuchs umgeht. Die zugrundeliegenden Probleme, die zu Unsicherheiten bei den Forscherinnen und Forschern geführt haben, werden wir so aber nicht lösen.

Denn nur durch diese Mindeststandards schaffen wir keine verlässlichen Wege in die Wissenschaft. Das kann nur vor Ort passieren, an den Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Dort muss Personalentwicklungsplanung betrieben, müssen Karriereoptionen aufgezeigt und Stellen bereitgestellt werden. Das geht nicht über Nacht, aber es muss passieren. Mit dem Tenure-Track-Programm möchte der Bund hier Impulse geben und mit einer Milliarde Euro über zehn Jahre bei der Schaffung neuer Nachwuchsstellen helfen. Das ist ein enormer Beitrag, insbesondere wenn man bedenkt, dass wir streng genommen hier überhaupt nicht zuständig sind.

Die Länder müssen mitziehen

Für die Grundfinanzierung der Hochschulen, also auch für die Schaffung neuer Stellen, tragen die Länder die Verantwortung. Und obwohl sie durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund um rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden sind, werden einige dieser Verantwortung nicht gerecht. Die hierdurch in jedem Land geschaffenen zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten werden nicht in allen Ländern für die Hochschulen verwendet. Das Problem ist: Ohne genug Geld kann keine Hochschule neue Stellen schaffen oder finanzielle Polster für die Bezahlung junger Forscherinnen und Forscher aufbauen.

Selbst wenn sich das ändern sollte, wonach es bei einigen Ländern leider nicht aussieht, ist das noch nicht ausreichend, um mehr Verlässlichkeit für eine berufliche Laufbahn in der Wissenschaft zu erreichen. Reformen der Beschäftigungswege in der Wissenschaft müssen Stellenstrukturen verändern, neue Karrieren abseits der Professur ermöglichen und die Personalentwicklungsplanung sowie eine umfassende Beratung des Nachwuchses fördern. Hier können und dürfen wir als Bund nicht tätig werden. Wir haben den Anfang gemacht, jetzt müssen andere den Schwung nutzen und nachhaltige Veränderungen anschieben.

Aufbruch für einen starken wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland

Heute gab es im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine öffentliche Anhörung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Dazu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin, Alexandra Dinges-Dierig:

„Wir als Unionsfraktion sind bereit, noch vor der Sommerpause zu einer Verständigung mit unserem Koalitionspartner auf ein Gesamtpaket zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu kommen. Hierzu haben wir der SPD ein konkretes Angebot mit Eckpunkten für ein gemeinsames Bund-Länder-Programm zur Förderung von sogenannten Tenure-Track-Professuren an Universitäten und eine flankierende Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unterbreitet.

Mit dem neuen Programm als Herzstück unseres Konzepts wollen wir den dringend notwendigen Strukturwandel im Wissenschaftssystem vorantreiben, um durch eine möglichst flächendeckende Etablierung des Tenure-Track-Modells in Deutschland verlässlichere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu schaffen. Die bei der Klausurtagung der Geschäftsführenden Vorstände der Koalitionsfraktionen am 16. April 2015 in Aussicht gestellte eine Milliarde Euro für insgesamt zehn Jahre, beginnend ab 2017, soll diesem Programm vollständig zugutekommen. Bedingung für ein Engagement des Bundes muss aber die verbindliche Zusage der Länder sein, geförderte Tenure-Track-Professuren zu verstetigen und eine insgesamt ausreichende Zahl von dauerhaften Professuren anzubieten. Nur so kann eine nachhaltige Wirkung des Programms erreicht werden. Mit der BAföG-Entlastung von jährlich rund 1,2 Milliarden Euro im Rücken haben die Länder dafür die notwendigen Mittel. Das Programm sollte auch dazu genutzt werden, Anreize für die Etablierung und wirksame Umsetzung vorbildlicher Konzepte der Personalentwicklung an den Universitäten zu setzen.

Mit einer Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes wollen wir außerdem dafür sorgen, Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis abzustellen, ohne die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen. Junge Wissenschaftler sollen sich nicht von Halbjahresvertrag zu Halbjahresvertrag hangeln müssen. Um unsachgemäße Kurzbefristungen in der Wissenschaft zu unterbinden, soll sich die Befristungsdauer bei der Qualifizierungsbefristung daher künftig an dem für die Qualifizierung erforderlichen Zeitbedarf orientieren und bei der Befristung wegen Drittmittelfinanzierung an der Dauer der Mittelbewilligung. Kürzere Laufzeiten von Verträgen müssen aber möglich bleiben, wenn es dafür gute Gründe gibt, beispielsweise für Verlängerungen kurz vor Abschluss einer Doktorarbeit oder eines Projekts.

Wir sind überzeugt, mit diesem Gesamtpaket eine substanzielle Verbesserung der Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs in unserem Land zu erreichen, und setzen auf die Zustimmung der SPD zu unserem Konzept.“

Das Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist hier abrufbar.

Alexandra Dinges-Dierig MdB

Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs zuverlässiger gestalten

Tenure-Track-Programm soll neue Perspektiven für die besten Köpfe eröffnen

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein umfassendes Gesamtkonzept geplant. Dazu erklären der forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin, Alexandra Dinges-Dierig:

Albert Rupprecht: „Wenn wir im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen wollen, müssen wir jungen Menschen in unserem Wissenschaftssystem verlässliche Karriereperspektiven bieten. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Ländern ein über zehn Jahre laufendes Programm zur Förderung von Tenure-Track-Stellen (Bewährungsstellen vor einer festen Professur) auflegen, an dem sich der Bund finanziell beteiligt. Dabei müssen die Länder die klare Zusage für die Erhaltung und Schaffung einer bestimmten Zahl von dauerhaften Professuren geben, um eine systematische und nachhaltige Wirkung des Programms zu erzielen. Mit der BAföG-Entlastung von jährlich rund 1,2 Milliarden Euro im Rücken haben sie dafür die notwendigen Mittel. Wir streben einen Start des Programms in 2017 und einen schrittweisen Aufbau an. Zur Finanzierung beitragen soll ein Teil der Mittel aus dem Hochschulpakt, der ab dem Jahr 2020 ausläuft.
Im Rahmen des geplanten Gesamtkonzepts wollen wir auf Bundesebene außerdem nach dem Prinzip ‚Wer zahlt, schafft an‘ dafür sorgen, dass die Vergabe von Fördermitteln an Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem Bundeshaushalt konsequent mit klaren Vorgaben verbunden wird, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu stärken – beispielsweise mittels
Einführung einer Zertifizierung ‚Vorbildlicher wissenschaftlicher Arbeitgeber.“

Alexandra Dinges-Dierig: „Karrieren in der Wissenschaft müssen zuverlässiger werden. Zunächst ist es notwendig, dass überhaupt genügend Stellen vorhanden sind. Wir als Bund sind bereit zu helfen, aber an erster Stelle stehen hier die Länder in der Pflicht. Darüber hinaus muss sich die Qualität der Nachwuchsförderung in den Wissenschaftseinrichtungen verbessern. Dazu gehört auch, dass die jungen Menschen zusätzliche Kompetenzen, etwa im Bereich der Soft-Skills, erwerben können. Hier hat sich schon viel getan, ein gutes Stück des Weges bleibt aber noch zu gehen.
Wir wollen zu einer guten Personalentwicklungsplanung speziell für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ermutigen. Wir wollen den verantwortungsvollen Umgang mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen fördern. Und wir wollen darauf achten, dass sich Wissenschaftsberuf und Familie besser vereinbaren lassen. Hier kann eine Zertifizierung der Wissenschaftseinrichtungen gute Dienste leisten. Wo es notwendig ist, werden wir den Prozess mit einer Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unterstützen. Diese Gesetzgebung kann aber nur ein kleiner Teil des zukünftigen Gesamtpakets sein, das die gesamte Situation unserer klugen jungen Köpfe in den Blick nimmt.“

Alexandra Dinges-Dierig MdB

Einsatz für wissenschaftlichen Nachwuchs und Spitzenforschung zahlt sich aus

Auf ihrer heutigen Klausurtagung in Göttingen haben die geschäftsführenden Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD beschlossen, ab 2017 eine Milliarde Euro in den wissenschaftlichen Nachwuchs und ab 2018 vier Milliarden Euro in die Spitzenforschung an Hochschulen zu investieren. Dazu erklärt Alexandra Dinges-Dierig, Bundestagsabgeordnete für Lübeck und das nordwestliche Herzogtum Lauenburg:

„Beide Themen gehören seit fast zwei Jahren zu den Schwerpunkten meiner Arbeit im Deutschen Bundestag. In dieser gesamten Zeit habe ich mich dafür eingesetzt, die Rahmenbedingungen für unsere jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und für die exzellente Forschung an Hochschulen zukunftsgerichtet zu verbessern. Es freut mich außerordentlich, dass wir dies nun mit viel gut angelegtem Geld verwirklichen können. Die insgesamt fünf Milliarden Euro bedeuten eine spürbaren Schritt nach vorne für den Innovationsstandort Deutschland.

Eines meiner Hauptanliegen ist es, dass Hochschulen dabei unterstützt werden, Personalentwicklungspläne aufzustellen. Das ist die Grundlage für zuverlässige Karrieren der besten jungen Köpfe. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern neue Karrierewege fördert, um die besten Köpfe in Deutschland zu halten. Genau diese Maßnahmen werden wir jetzt mit einer Milliarde Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren fördern. Ein Meilenstein für unseren Nachwuchs in der Wissenschaft!

Außerdem arbeite ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen in einer Unterarbeitsgruppe seit Monaten an der Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative. Für dieses Programm zur Förderung der deutschen Spitzenforschung wird in Zukunft noch mehr Geld zur Verfügung stehen. Ab 2018, so der Beschluss auf der Klausur heute, sollen mindestens 400 Millionen Euro pro Jahr bereit stehen. Insgesamt 4 Milliarden Euro bis 2028. Damit legen wir noch einmal eine ordentliche Schippe drauf und stärken die deutschen Hochschulen.“